Für Hausbesitzer gibt es neue Regeln bei Heizöltanks: Denn am
1. August 2017 ist die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Kraft getreten (AwSV). Für Besitzer von Ölheizungen mit Baujahr vor 1985 gilt deshalb seit diesem Monat eine neue Kontrollpflicht: Von nun an müssen sie jedes Jahr den sogenannten Grenzwertgeber am Öltank von einem Heizungsfachmann überprüfen lassen. Dieser verhindert, dass der Öltank beim Befüllen überläuft. Generell müssen nach der neuen Verordnung nun bundeseinheitlich alle unterirdischen Heizölverbraucheranlagen sowie alle oberirdischen Heizölverbraucheranlagen über 1000 Liter vor Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen nach AwSV überprüft werden.
Mehr Sicherheit beim Heizöltanken
Der Heizungsbesitzer muss sich selbst um die Kontrolle kümmern, tut er das nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Diese Fachbetriebspflicht galt in einigen Ländern bisher erst ab einem Tankvolumen von 10.000 Litern. Neu ist sie für Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Für Heizungen, die vor 2015 errichtet wurden, gilt außerdem, dass sie nur betankt werden dürfen, wenn sie augenscheinlich intakt sind. Der Lieferant muss den Füllstand klar erkennen können. Gegebenenfalls ist dafür die Reinigung des Tanks erforderlich.

Titelbild: Sollten Verklebungen bei der Kontrolle festgestellt werden, muss der Grenzwertgeber gereinigt oder ausgetauscht werden. Diesen Vorgang dokumentiert der jeweilige Handwerker. · © IWO


